Dr. Hans-Heinrich Eidt

Rechtsanwalt

 

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architekt
Beide Rechtsgebiete sind fast immer mit kostspieligen Sachverständigen-Gutachten belastet, deren Ergebnis oft vorher nicht einzuschätzen ist. Der Prozesserfolg wird oft verhindert durch mangelhafte Vertragsgestaltungen, unzureichende Dokumentation und leider oft oberflächliche handwerkliche Leistung bei gleichzeitig unzureichender Bauüberwachung.

So kommt es vor Gericht oft nach quälend langem Rechtsstreit zu für beide Seiten unbefriedigende Vergleiche, deren wirtschaftlicher Erfolg durch die gerade bei kleineren Forderungen überproportionalen Kosten vernichtet wird.

Bei diesen Fällen liegt die Aufgabe meist darin, schon zu Beginn der Zusammenarbeit einen passenden Vertrag auszuhandeln. Liegen erkennbare Mängel vor, sollte vor einem Rechtsstreit durch ein offenes Vergleichsgespräch, ein Schiedsgericht oder eine Mediation versucht werden, das Problem durch eine vereinbarte Nacherfüllung oder in sonst wirtschaftlich erträglicher Form zu bewältigen.

Hier liegt die anwaltliche Tätigkeit oft vor dem Vertragsschluss, oft aber auch vor dem Beginn eines Rechtsstreits. Kommt es aber zu einem Prozess, habe ich durch eine Vielzahl von Sachverständigen- Gutachten große Erfahrung in der Bewertung der Mangelursachen gewonnen.

Speziell im Architektenrecht konnte ich durch meine Lehrtätigkeit die jeweils neuesten Wendungen der Rechtsprechung erkennen. Sehr oft aber verspielt der Architekt sein ihm zustehendes Honorar durch Unachtsamkeit und Unkenntnis der Grund-Regeln der HOAI, etwa wegen des Fehlens einer schriftlichen Vereinbarung oder bei der Erstellung einer prüffähigen Schlussrechnung. Leichtfertige Zusagen etwa von garantierten Baukosten, mangelnde Dokumentation seiner Bauüberwachung und seiner Anweisungen auf der Baustelle, aber auch unvernünftige Forderungen der Bauherren, denen er aus Sorge um den Verlust des Auftrages nachgibt, können zu teilweise sogar nicht haftpflichtversicherten Schadenersatzansprüchen gegen den Architekten führen.

Auch hier kann nur die frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Anwalt größere Schäden vermeiden helfen.

Als Vorsitzender der „Gemeinschaft Stadtbild Coburg e.V.“ verwalte ich mehrere Millionen € eines Spenders zu Renovierung denkmalsgeschützter Gebäude. Im Kontakt mit den Eigentümern, den Handwerkern und der beteiligten Behörden habe ich auch auf diesem Gebiet des Denkmalsrechts, praktisch aber auch der Sanierungsleistungen praktisch und juristisch Erfahrungen sammlen können, die ich Ihnen in entsprechenden Fällen gerne zur Verfügung stellen werde.