Über mich
Die erste Verpflichtung eines ist die bestmögliche, aber rechtlich saubere Beratung und Vertretung des Mandanten, der ihm sein Vertrauen geschenkt hat. Der Anwalt muss sein „Fürsprech“ sein.
Das beinhaltet aber auch, dass dem Mandanten nicht Erfolge vorgetäuscht werden dürfen, die nur mit unredlichen Mitteln zu erreichen sind. Mandate, bei denen dies nicht möglich ist, sind abzulehnen. Das vornehmste Ziel anwaltlicher Tätigkeit ist es, ein dem Recht entsprechendes Ergebnis, nicht aber, ein möglichst hohes Honorar zu erzielen.
Der Anwalt ist zwar nicht staatlicher Beamter, aber dennoch „Organ der Rechtspflege“ und als solches dem Recht, allerdings eindeutig auf der Seite seines Mandanten verpflichtet. Die Robe des Anwalts ist daher nicht, wie verschiedene Kollegen das nennen, ein „Lügenrock“, sondern ein „Kampfkleid“, ein verpflichtendes Standeszeichen.
In mehr als 40jähriger Anwaltstätigkeit habe ich in den verschiedensten Fällen der Zivil- und des Strafrechts, gelegentlich auch des Öffentlichen Rechts bearbeitet. Dazu gehörten auch Arbeits-, Miet- und umfangreicher auch Handelsvertreterrecht, Rechtsgebiete, in denen ich Erfahrung sammeln konnte. Aber wie etwa bei Scheck- und Wechselprozessen sind diese Aufträge zurückgegangen, nicht mehr vorgekommen oder von Spezialisten übernommen worden.
Heute bin ich vorwiegend in folgenden Rechtsgebieten tätig:
Familienrecht mit all seinen Teilgebieten wie Scheidungen und Folgesachen (Zugewinn und Versorgungsausgleich); Unterhalt für Ehepartner, Kinder und gegebenenfalls Eltern, elterliche Sorge, Besuchsrecht.
Dabei bemühe ich mich um möglichst sinnvolle und kostengünstige Lösungen. Diese können zum Vorteil beider Parteien erreicht werden sind, wenn die Partner der zerbrochenen Lebensgemeinschaft auch dann noch bereit sind, ihre verständlichen Emotionen zu beherrschen und eine wirtschaftlich und menschlich annehmbare Lösung zu suchen.