Dr. Hans-Heinrich Eidt

Rechtsanwalt

 

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Seit vielen Jahrzehnten habe ich Straf- und Bußgeldsachen als Strafverteidiger bearbeitet. Dabei machen sich die Mandanten oft unberechtigte Hoffnungen. Der Freispruch ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn trotz der immer besser werdenden Ermittlungsmethoden der Polizei der Nachweis einer Tat dem Staatsanwalt nicht gelingt. Bei den meisten Straffällen ist jedoch die Täterschaft des Angeklagten eindeutig. Dann ist es die Aufgabe des Anwaltes, den Sachverhalt zugunsten des Mandanten zu deuten und das sich ergebende Strafmaß so gut wie möglich zu beeinflussen. Hierzu bedarf es einer umfassenden und möglichst genauen Erfassung der Person und der Lebensumstände des Mandanten. Auch Gespräche mit Staatsanwalt und Gericht vor der Verhandlung können in vielen Fällen mehr bewirken, als die Konfrontation im formalisierten Ablauf eines Strafverfahrens.

Schon wegen meiner kriminologischen Ausbildung halte ich immer ein genaues Eingehen auf die Person des Angeklagten für wichtig, und dies vor, während und nach der Verhandlung auch im Strafvollzug. Dabei vertrete ich die Meinung des großen Rechtslehrers Radbruch: „Wir brauchen nicht ein besseres Strafrecht, sondern etwas, das besser ist als Strafrecht“.